IATA

 


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gefahrgut-Information der International Air Transport Association (65. Ausgabe) vom 1. Januar 2024

Link zum Rechtstext

IATA-Gefahrgutvorschriften

Kontrolllisten

Trockeneis 

Nicht-radioaktive Stoffe 

Radioaktive Stoffe

Kerninhalte

Diese Information enthält Bestimmungen für gefährliche Güter, die durch Passagiere oder Besatzungsmitglieder befördert werden.

Sie legt tabellarisch fest, 

  • welche Güter vom Grundsatz, dass gefährliche Güter nicht von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, ausgenommen und im oder als Handgepäck bzw. im oder als aufgegebenes Gepäck erlaubt sind, 
  • welche Güter erlaubt sind, wenn sie am eigenen Körper mitgeführt werden, 
  • bei welchen Gütern die Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft erforderlich ist und 
  • bei welchen Gütern der Luftfahrzeugführer über die Ladeposition informiert werden muss.
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)F1_SumGefahrgut; Gfgut_SumBasis; Log_SumGefahrgut1; Log_SumGefahrgut2; Log_SumGefahrgut3; Log_SumGefahrgut4
Links zur RechtsänderungReview vom 04. Januar 2024
Review vom 01. Januar 2023
Review vom 01. Januar 2022 I ; II
Review vom 01. Dezember 2021
Review vom 08. Januar 2021 I ; II

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