Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bremisches Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie vom 29. Mai 2024 |
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Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes ist es, insbesondere zur Erreichung der Klimaschutzziele nach dem Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes die Potenziale für den Ausbau und den Betrieb von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie zur Stromerzeugung möglichst weitgehend zu erschließen und die Errichtung solcher Anlagen zu beschleunigen. Zur Erreichung dieses Ziels ist es erforderlich, möglichst alle baulichen Anlagen zur solaren Stromerzeugung zu nutzen und neue Potenzialflächen für die solare Stromnutzung insbesondere im urbanen Bereich zu schaffen. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen richtet Beratungs- und Informationsangebote über sonstige Unterstützungsmöglichkeiten ein. |
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