Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein vom 19. Januar 2012 |
Link zum Rechtstext | IZG SH |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Informationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Informationen zu schaffen. |
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