ezeichnung/Link zum Rechtstext | Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg vom 15. September 1993 |
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Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Personalvertretung in Brandenburg. In den Dienststellen des Landes, der Gemeinden, der Kreise und der Ämter sowie der der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit und der rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden Personalvertretungen nach Maßgabe dieses Gesetzes gebildet. |
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