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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2024/573 |
Kerninhalte | In dieser Verordnung ist Folgendes festgelegt: -> Regeln für die Emissionsbegrenzung, Verwendung, Rückgewinnung, Recycling, Aufarbeitung und Zerstörung von fluorierten Treibhausgasen und für damit verbundene zusätzliche Maßnahmen wie und Zertifizierung und Ausbildung, die den sicheren Umgang mit fluorierten Treibhausgasen und alternativen Stoffen, die nicht fluoriert sind, umfassen; -> Auflagen für die Produktion, Einfuhr und Ausfuhr, das Inverkehrbringen, die anschließende Lieferung und die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen und von bestimmten Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen; -> Auflagen für bestimmte Verwendungen von fluorierten Treibhausgasen; -> Mengenbegrenzungen für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen; -> Vorschriften für die Berichterstattung. Diese Verordnung gilt für: -> die in den Anhängen I, II und III aufgeführten fluorierten Treibhausgase, unabhängig davon, ob sie allein oder als Gemische vorliegen, und -> Erzeugnisse und Einrichtungen, einschließlich ihrer Teile, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | Am_SumEnergie-Gebäude; Am_SumKälteanlagen; AufbwSum_Diverse; BetrIng_SumGfstoff; F2_SumGfstoff_2; FaSi_Gfstoff_Sum_11; FaSi_Gfstoff_Sum_4; FM_Gfstoff_Sum_4; FM_SumPrüfpf; Inst_Gfstoff_Sum_4; Inst_SumPrüfpf; ProdS_SumChem; FM_SumVerbot; Inst_SumVerbot; FM_Gfstoff_Sum_11; Inst_Gfstoff_Sum_11 |