Link zum Rechtstext | Antisubventions-Grundverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung ermöglicht die Einführung eines Ausgleichszolls, um eine Subvention auszugleichen, die mittelbar oder unmittelbar für die Herstellung, die Produktion, die Ausfuhr oder die Beförderung einer Ware gewährt wird, deren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union eine Schädigung verursacht. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 06. April 2023 |
Die Liste enthält Regelungen zum Schutz gegen subventionierte Einfuhren ab Mai 2023
Regelung | Quelle |
---|---|
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/738 | Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/738 |
Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1478 zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/776 eingeführten endgültigen Ausgleichszolls gegenüber den Einfuhren bestimmter gewebter und/oder genähter Erzeugnisse aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China und Ägypten auf die aus der Türkei versandten Einfuhren bestimmter gewebter und/oder genähter Erzeugnisse aus Glasfasern, ob als Ursprungserzeugnisse der Türkei angemeldet oder nicht | DVO (EU) 2023/2158 |
Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/72 zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China | DVO (EU) 2023/1807 |
Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von bestimmtem gestrichenem Feinpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/1037 | DVO (EU) 2023/1647 |
Einleitung einer Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2092 eingeführten Ausgleichsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Indonesien durch aus der Volksrepublik China und aus dem Vereinigten Königreich versandte Einfuhren von Biodiesel, ob als Ursprungserzeugnisse der Volksrepublik China oder des Vereinigten Königreichs angemeldet oder nicht, und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren | DVO (EU) 2023/1637 |
Einleitung einer Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/433 eingeführten Ausgleichsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indonesien durch aus Taiwan, der Türkei und Vietnam versandte Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse Taiwans, der Türkei oder Vietnams angemeldet oder nicht, und zur zollamtlichen Erfassung der aus Taiwan, der Türkei und Vietnam versandten Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl | DVO (EU) 2023/1631 |
Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/1037 | DVO (EU) 2023/1123 |
Einführung eines endgültigen Ausgleichzolls auf die Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in Indien nach einer Auslaufüberprüfung nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/1037 | DVO (EU) 2023/1103 |