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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Abgase von Dieselmotoren (Ausgabe Januar 2019)

Link zum RechtstextTRGS 554

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für Tätigkeiten in allen Arbeitsbereichen (ganz oder teilweise geschlossen und im Freien), in denen Abgase von Dieselmotoren in der Luft an Arbeitsplätzen auftreten können.

Sie ist auch anzuwenden, wenn alternative Kraftstoffe wie z.B. Rapsölmethylester (RME, „Bio-Diesel“) eingesetzt werden.

 

 

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