Bezeichnung | Satzung des Unstrut-Hainich-Kreises zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen vom 16. April 2010 |
Rechtsebene | Mühlhausen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Satzung bestimmt, dass der Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis durch seinen Eigenbetrieb, den Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis die Abfallentsorgung in seinem Entsorgungsgebiet als öffentliche Einrichtung betreibt. Die Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungsrecht/-zwang sowie die Durchführung der Abfallentsorgung. Den Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis gehört unter anderem die Stadt Mühlhausen an. |
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Bezeichnung | Stadt Mühlhausen |
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