Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Fahrzeug-Instandhaltung (Ausgabe August 2018) |
Link zum Rechtstext | DGUV Information 209-007 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information konkretisiert auszugsweise die DGUV Regel 109-009 mit gleichem Titel. Sie wendet sich an die Beschäftigten in den Betrieben der Fahrzeuginstandhaltung. Sie soll – auch anhand von Unfallerfahrungen – zeigen, wie Unfälle vermieden werden können, sodass ein sicheres Arbeiten zur Selbstverständlichkeit wird. Sie unterstützt zudem bei der Gefährdungsbeurteilung an den verschiedenen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten. |
Manage space
Manage content
Integrations