Kurzbezeichnung | Entwässerungssatzung + Abwasseranlagen und -gebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung der Stadtwerke Hürth über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die Abwasseranlagen der Stadtwerke Hürth vom 11. Mai 2017 und Satzung der Stadtwerke Hürth über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 26. März 2018 und Satzung der Stadtwerke Hürth über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 29. November 2021 |
Rechtsebene | Knapsack |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Entwässerungssatzung bestimmt die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadtwerke Hürth. Sie umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers sowie das Entwässern und Entsorgen des Klärschlamms. Die Abwasseranlagensatzung bestimmt, dass die Stadtwerke Hürth in ihrem Gebiet die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen als öffentliche Einrichtung betreiben. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. Anschluss- und Benutzungszwang, private Anschlussleitungen und Gebührensätze für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben. Die Abwassergebührensatzung ermächtigt die Stadtwerke Hürth für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage und zur Deckung ihrer Kosten Gebühren zu erheben. Sie legt insbesondere Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Januar 2021 Review vom 11. März 2022 |
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Bezeichnung | Entwässerungssatzung |
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Bezeichnung | Abwassergebührensatzung |
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Bezeichnung | Abwasseranlagensatzung |
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