Link zum Rechtstext | Arzneimittelgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit zu sorgen. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 04. Oktober 2021 |
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