Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungs- und Abfallentsorgungsgebührensatzung Hürth |
Bezeichnung | 3. Änderungssatzung vom 29. November 2021 zur Satzung der Stadtwerke Hürth über die Abfallentsorgung in der Stadt Hürth vom 1. Juni 2012 und 21. Änderungssatzung vom 29. November 2021 zur Satzung der Stadtwerke Hürth über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Hürth vom 13. Dezember 2002 |
Rechtsebene | Knapsack |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass die Stadtwerke Hürth die Abfallentsorgung auf dem Gebiet der Stadt Hürth als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Abfallentsorgungsgebührensatzung berechtigt die Stadtwerke Hürth, zur Deckung der durch die Abfallentsorgung entstehenden Kosten Gebühren zu erheben. Sie legt unter anderem den Gebührenmaßstab und die Höhe der Gebührensätze fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Januar 2021 Reviews vom 11. März 2022 I und II |
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Bezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
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Bezeichnung | Abfallentsorgungsgebührensatzung |
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