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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Pflanzenbeschauverordnung vom 3. April 2000

Link zum RechtstextPflBeschauV

Kerninhalte

Diese Verordnung dient der Verhinderung der Verschleppung von Schaderregern innerhalb der Europäischen Union.

Sie regelt das Verbringen von Pflanzen und pflanzlichen Produkten hinsichtlich des Schutzes vor Einschleppung und Weiterverbreitung von gefährlichen Schadorganismen beim Warenverkehr.

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