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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Allgemeine Technische Regelungen vom 20. November 2006

Link zum RechtstextTRwS 779

Kerninhalte

Diese Technische Regel wassergefährdender Stoffe gilt für neue und bestehende Anlagen zum Umgang mit flüssigen und festen wassergefährdenden Stoffen.

Sie beinhaltet insbesondere Festlegungen zur Gestaltung der primären und sekundären Barriere einschließlich der Sicherheitseinrichtungen und Ausrüstungsteile. Ferner trifft sie Aussagen zur Eigen- und Fremdüberwachung.

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