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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Organische Peroxide (Ausgabe Juli 2023)

Link zum Rechtstext

TRGS 741

Kerninhalte

Die TRGS 741 gilt für Tätigkeiten mit organischen Peroxiden. Sie erläutert die Gefahrstoffverordnung, insbesondere Anhang III Nummer 2 „Tätigkeiten mit organischen
Peroxiden“ hinsichtlich der physikalisch-chemischen Gefährdungen durch organische Peroxide.
Abschnitt 4.2.3 Absatz 1 Nummer 1 sowie Abschnitt A1.8 und Abschnitt A1.9 (Regelungen zu Schutzabständen) sind spätestens 5 Jahre nach Bekanntmachung dieser TRGS anzuwenden, sofern sich nicht aufgrund der Gefährdungsbeurteilung eine frühere Anwendung ergibt.

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