Skip to end of metadata
Go to start of metadata
You are viewing an old version of this page. View the current version.
Compare with Current
View Page History
« Previous
Version 2
Next »
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Organische Peroxide (Ausgabe Juli 2023) |
Link zum Rechtstext | TRGS 741 |
Kerninhalte | Die TRGS 741 gilt für Tätigkeiten mit organischen Peroxiden. Sie erläutert die Gefahrstoffverordnung, insbesondere Anhang III Nummer 2 „Tätigkeiten mit organischen Peroxiden“ hinsichtlich der physikalisch-chemischen Gefährdungen durch organische Peroxide. Abschnitt 4.2.3 Absatz 1 Nummer 1 sowie Abschnitt A1.8 und Abschnitt A1.9 (Regelungen zu Schutzabständen) sind spätestens 5 Jahre nach Bekanntmachung dieser TRGS anzuwenden, sofern sich nicht aufgrund der Gefährdungsbeurteilung eine frühere Anwendung ergibt. |