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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Genehmigung und zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen vom 24. Juni

Link zum Rechtstext

Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung ist anzuwenden
-> auf den Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion,
-> auf die Zulassung solcher Kraftfahrzeuge zum Verkehr im öffentlichen Straßenraum und
-> auf die Erprobung automatisierter oder autonomer Fahrfunktionen nach.

Diese Verordnung regelt
-> die Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion sowie von Genehmigungen für nachträglich aktivierbare automatisierte und autonome Fahrfunktionen,
-> die Genehmigung festgelegter Betriebsbereiche,
-> die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion zum Straßenverkehr,
-> die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion, mit aufgrund dieser Verordnung erteilter oder zu erteilender Betriebserlaubnisse, sowie von nachträglich aktivierten automatisierten und autonomen Fahrfunktionen und Fahrzeugteilen und
-> die Anforderungen an und Pflichten für den Hersteller, den Halter und die Technische Aufsicht von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen und von Kraftfahrzeugen mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion

Links zur Rechtsänderung

Review vom 07. Juli 2022

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