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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesgeodateninfrastrukturgesetz

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist es, in Rheinland-Pfalz die Voraussetzungen für den Zugang der Öffentlichkeit zu Geodaten zu schaffen und deren Verwendung, insbesondere für die Zwecke des Umweltschutzes, der Daseinsvorsorge, der Verwaltung und der Wirtschaft, als Bestandteil der nationalen Geodateninfrastruktur für die Bundesrepublik Deutschland zu vereinfachen.

 

 

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