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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz

Kerninhalte

Der Vollzug der im Teil A des Verzeichnisses zu dieser Verordnung genannten Gesetze und der zu diesen Gesetzen ergangenen Rechtsverordnungen sowie sonstigen Verordnungen, EG-Verordnungen und der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung obliegt, soweit nichts anderes bestimmt ist, den Umweltschutzbehörden.

 

 

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