Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 2 Next »

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Brandenburg

Kerninhalte

Für das Zustellungsverfahren der Landesbehörden, der Einrichtungen des Landes und der Landesbetriebe, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme der Landesfinanzbehörden, gelten die Vorschriften der §§ 2 bis 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354) in der jeweils geltenden Fassung.

 

 

  • No labels