Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 4 Next »

/wiki/spaces/KUN/overview   6 Bundesländer      


 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz

Link zum RechtstextAIG

Kerninhalte

Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes das Recht auf Einsicht in Akten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen nach den §§ 4 und 5 entgegenstehen oder andere Rechtsvorschriften bereichsspezifische Regelungen für einen unbeschränkten Personenkreis enthalten.

 

 

  • No labels