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Richtlinie 2009/125/EG (ErP-Richtlinie, Ökodesign-Richtlinie)

Glühbirnen, Kühlschränken oder Waschmaschinen sind mit einem sogenannten Energielabel gekennzeichnet. Dieses Energielabel basiert auf der Ökodesignrichtlinie, die innerhalb der Europäischen Union gilt. Durch sie stellt man Anforderungen an die Energieeffizienz verschiedener "energieverbrauchsrelevanter Produkte" (deshalb oft: ErP-Richtlinie). Umgesetzt wurde die Ökodesignrichtlinie in Deutschland durch das EVPG.

Die Ökodesign-RL sieht vor, Mindesteffizienzanforderungen für verschiedene Produktgruppen im Rahmen einzelner Durchführungsmaßnahmen festlegen zu können. Dies führt dazu, dass besonders ineffiziente Geräte schrittweise vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen werden und trägt dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu erreichen. Die Anforderungen werden in Form von EU-Verordnungen - umgesetzt. Das Energielabel soll auf einen Blick einen ersten Eindruck davon zu erhalten, wie energieeffizient ein Produkt tatsächlich ist, verschiedene Geräte vergleichbar(er) machen und die Hersteller und Händler dazu ermuntern, energieeffizientere Technik für neue Heizungen bereitzustellen.

Seit dem 26.09.2015 umfasst die Kennzeichnungspflicht Heizgeräte bis 70 Kilowatt Leistung: Heizkessel, Blockheizkraftwerke, Warmwasserbereiter (wie zum Beispiel elektrische Untertischspeicher), Heizungspumpen oder Wärmepumpen. Heizkessel mit Biomasse (Pelletheizung, Holzvergaser, Scheitholzkessel) sind von diesen Anforderungen bislang noch ausgenommen.

Die Ökodesignrichtlinie ist für den Heiztechnikbereich schon seit dem 06. September 2013 in Kraft, es besteht jedoch eine Übergangsfrist bis zum genannten 26. September 2015. Dies soll sicherstellen, dass sich alle Marktteilnehmer ausreichend auf die neuen Vorgaben einstellen können.

Das Label arbeitet mit einer Einstufung per Buchstaben und Farbskala. "A++" ist die beste Einstufung. Ab 2019 gesellt sich "A+++" hinzu und die Einstufung "G" fällt weg, zumindest bei Heizkesseln. 

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