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Die Qual der Wahl: Stolpersteine bei der Auswahl des richtigen Chemikalienschutzhandschuhs
Chemikalienschutzhandschuhe sollen den Träger vor dem direkten Kontakt mit schädlichen Chemikalien schützen. Die Auswahl des richtigen Chemikalienschutzhandschuhs ist angesichts der Vielzahl von Stoffen und Stoffgemischen und ihrer unterschiedlichen Wirkungen auf die Haut eine Wissenschaft für sich. Der Gesetzgeber verpflichtet daher die Arbeitgeber, die Hersteller von Chemikalien und die Hersteller von Chemikalienschutzhandschuhen zu besonderer Sorgfalt zum Schutz des Arbeitnehmers.
Die Benutzung von Chemikalienschutzhandschuhe ist in der DGUV-Regel 112-195 (früher BG-Regel 195) geregelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine vierstufige Gefährdungsanalyse durchzuführen:
1. Gefährdungen ermitteln
2. Gefährdungen beurteilen
3. Maßnahmen festlegen
4. Wirksamkeit prüfen
Die Hersteller von Chemikalien definieren in Form von Sicherheitsdatenblättern die Eigenschaften des passenden Chemikalienschutzhandschuhs. Die Sicherheitsdatenblätter dienen dem Arbeitgeber als Anleitung bei der Auswahl. Eine erste Orientierung liefert auch die Farbe der Chemikalienschutzhandschuhe; sie gibt einen Hinweis auf das jeweilige Material:
- Grün, Blau: Nitril, umgangssprachlich „gummiähnlich“
- Gelb, Orange, Rot, Weiß: Latex oder Naturlatex, umgangssprachlich „Gummi“
- Schwarz, Dunkelgrün: Chloropren, umgangssprachlich „Neopren“
- Braun, Grün: Polyvinylchlorid, umgangssprachlich „PVC“
- Schwarz: Butyl
- Schwarz: Fluorelastomer, umgangssprachlich „Viton“
- Silber: Laminat
- Rot: Polyvinylalkohol oder PVA
Die Hersteller von Chemikalienschutzhandschuhen sind durch die DIN Norm EN 374 zur Prüfung und eindeutigen Kennzeichnung ihrer Produkte verpflichtet. Die Norm regelt auch die Durchbruchszeit, d.h. die Zeit, die der Schutzhandschuh der jeweiligen Chemikalie standhält. Die Tragedauer von Chemikalienschutzhandschuhen kann in der Praxis jedoch durch mechanische Beanspruchung und höhere Temperaturen von der Durchbruchszeit abweichen. Daher empfiehlt es sich, die Durchbruchszeit und die maximale Tragedauer beim Hersteller gesondert zu erfragen. Auch können die Chemikalienschutzhandschuhe aus dem scheinbar gleichen Material von unterschiedlichen Herstellern verschiedene Eigenschaften aufweisen.
Für Arbeitgeber gilt die Faustregel: Lieber einmal mehr beim Hersteller nachfragen, als die Gesundheit des Arbeitnehmers zu riskieren.