Skip to end of metadata
Go to start of metadata
You are viewing an old version of this page. View the current version.
Compare with Current
View Page History
« Previous
Version 2
Next »
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese technische Regel gilt für Tätigkeiten mit Gasen, einschließlich Flüssiggas und Gasen zu Brennzwecken. Sie gilt auch für Tätigkeiten mit Cyanwasserstoff (HCN). Sie beschreibt in Ergänzung zur TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" Vorgehensweisen bei der Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung sowie gasspezifische Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gasen. |