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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

KerninhalteDiese Verwaltungsvorschrift gilt für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit der in der Anlage zu § 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Vorhaben dienen. Sie gilt sinngemäß für Raumordnungsverfahren, wenn von der Möglichkeit des § 16 Abs. 1 UVPG Gebrauch gemacht wird, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

 

 

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