Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - TRLV Vibrationen - Teil 3 Vibrationsschutzmaßnahmen |
Kerninhalte | (1) Die TRLV Vibrationen, Teil 3 beschreibt das Vorgehen bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik, wie es in der LärmVibrationsArbSchV gefordert ist. Die Dokumentation der Schutzmaßnahmen ist Teil der Gefährdungsbeurteilung (siehe auch TRLV Vibrationen, Teil 1). Ganzkörper-Vibrationen und Hand-Arm-Vibrationen sind getrennt zu betrachten. |