Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Hamburgisches Abfallwirtschaftsgesetz in der Fassung vom 21. März 2005 |
Kerninhalte | Die Freie und Hansestadt Hamburg wirkt im Einklang mit den Vorschriften des KrW-/AbfG auf eine möglichst abfallarme Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und, soweit Abfälle nicht vorrangig zu vermeiden oder zu verwerten sind, auf die Sicherung einer gemeinwohlverträglichen Beseitigung von Abfällen hin. |