Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in der Fassung vom 20. Juli 2004 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt zum Wohl der Allgemeinheit und zur Verhinderung der Gefährdung der menschlichen Gesundheit und Umwelt die Sicherung der abfallarmen Kreislaufwirtschaft nach Maßgabe des KrW-/AbfG durch Abfallvermeidung und Schadstoffminimierung (vorrangig) sowie durch stoffliche oder energetische Abfallverwertung bzw. umweltverträgliche Beseitigung (gebietsbezogen und ortsnah). |