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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz vom 6. Juni 1997

Kerninhalte

Dieses Gesetz legt als Zwecke die Förderung einer abfallarmen Kreislaufwirtschaft und die Sicherung der umweltverträglichen Abfallbeseitigung sowie die Förderung einer nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens fest und nennt als Ziele der Kreislauf- und Abfallwirtschaft in erster Linie die Vermeidung von Abfallen und die Vermeidung und Verringerung von Schadstoffen in Abfallen.

Es normiert die allgemeinen Pflichten, die Pflichten der öffentlichen Stellen und die Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Bereich der Abfallwirtschaft. Zudem regelt es den Behördenaufbau, die Zuständigkeiten, die ordnungsbehördlichen Befugnisse und die Aufsicht.

 

 

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