Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz vom 6. Juni 1997 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz legt als Zwecke die Förderung einer abfallarmen Kreislaufwirtschaft und die Sicherung der umweltverträglichen Abfallbeseitigung sowie die Förderung einer nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens fest und nennt als Ziele der Kreislauf- und Abfallwirtschaft in erster Linie die Vermeidung von Abfallen und die Vermeidung und Verringerung von Schadstoffen in Abfallen. |