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    5.10 TRAS


 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Wind sowie Schnee- und Eislasten vom 15. Juni 2015

Link zum RechtstextTRAS 320

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Anlagensicherheit gilt für Gefahrenquellen, die aus-> Wind, einschließlich Böen, Windspitzen, winderregten Schwingungen und Tornados,> Entstehung windbedingter Projektile sowie Einwirkung von bodennahen und luftgetragenen Projektilen,> Schneelasten und-> Eislastenresultieren.Sie richtet sich insbesondere an-> Betreiber,> Behörden und> Gutachter/Sachverständige,die Vorkehrungen gegen durch Wind, Schnee- und Eislasten ausgelöste umgebungsbedingte Gefahrenquellen für Betriebe zu treffen, anzuordnen oder zu beurteilen haben.

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