Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EG) Nr. 465/2008 der Kommission vom 28. Mai 2008 zur Prüf- und Informationspflicht der Importeure und Hersteller bestimmter im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe aufgeführter persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoffe gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates |
Kerninhalte | Prüf- und Informationspflichten für bestimmte persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe (siehe Anhang der Verordnung). Bis zum Ablauf der festgesetzten Fristen haben Hersteller und Importeure entsprechende Prüfberichte an die Kommission zu übermitteln. |