Link zum Rechtstext | Abfallwirtschaftsplan-Verordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Allgemeinverbindlichkeit des Abfallwirtschaftsplanes Hessen |
Kerninhalte | Diese Verordnung stellt die Bestimmung von Einzugsbereichen unter Nr. 3.5.3 des als Anlage beigefügten Auszuges aus dem Abfallwirtschaftsplan Hessen vom 1. Juli 2010 als allgemein verbindlich fest. |