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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Denkmalschutzgesetz Bremen

Link zum RechtstextDSchG - Bremen

Kerninhalte

Denkmalpflege und Denkmalschutz haben die Aufgabe, Kulturdenkmäler wissenschaftlich zu erforschen, zu pflegen, zu schützen und zu erhalten sowie auf ihre Einbeziehung in die städtebauliche Entwicklung, die Raumordnung und die Landespflege hinzuwirken.

 

 

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