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Link zum Rechtstext | | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Erhebung von Daten über Abwasseremissionen | |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Erklärung der Art und Menge von Abwasser, das in den in Anhang 1 aufgeführten Anlagen anfällt und in Gewässer (Direkteinleitung) oder in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) oder in Abwasseranlagen Dritter eingeleitet wird (Emission). Für den Anwendungsbereich gelten die Anlagen-Kapazitätsgrenzen des Anhanges I der - mittlerweile aufgehobenen - Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). | |