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Nach §§ 5 f. des Arbeitsschutzgesetzes müssen Arbeitgeber durch Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

Gefährdungen können sich nicht nur durch die Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln sowie durch Arbeitsabläufe und Arbeitszeit, sondern auch durch psychische Belastungen bei der Arbeit ergeben.

In den letzten Jahren sind Stress und psychische Belastungen am Arbeitsplatz immer mehr in den Fokus wissenschaftlicher Betrachtungen und Untersuchungen gerückt. Um Arbeitgeber zu informieren und sie damit dabei zu unterstützen, derartige Probleme bei ihren Beschäftigten zu erkennen und ihnen durch entsprechende Maßnahmen zu helfen, haben unter anderem die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Berufsgenossenschaft Handel  und Warendistribution (BGHW) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verschiedene Broschüren publiziert, über die wir Ihnen hier nach und nach einen Überblick verschaffen wollen.

DGUV Information 206-002: Wenn die Seele streikt – Vermeidung psychischer Gesundheitsschäden nach schweren Arbeitsunfällen

DGUV Information 206-003: Aktiv Ressourcen nutzen: Vom richtigen Umgang mit Stress – Orientierung, Beispiele, Empfehlungen für Unternehmen

DGUV Information 206-006: Arbeiten: entspannt, gemeinsam, besser – Tipps für Wirtschaft, Verwaltung und Dienstleistung

DGUV Information 206-010: Psychische Belastungen am Arbeits- und Ausbildungsplatz - ein Handbuch

DGUV Information 206-012: Psychische Belastungen – Checklisten für den Einstieg

DGUV Information 206-013: Stress, Mobbing & Co.

DGUV Information 206-014: Notfallmanagement für berufsbedingte Krisensituationen mit psychischer Extrembelastung

Aber nicht nur die Arbeitgeber sind gefragt, Maßnahmen zu ergreifen, auch die Beschäftigten sind aufgefordert, psychische Belastung selbst optimal zu gestalten. Hierbei soll sie das Handbuch „Psychische Belastung am Arbeitsplatz“ der BGHW unterstützen.

 

 

 

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