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Link zum Rechtstext

Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen vom 17. Mai 1999

Kerninhalte

Diese Verwaltungsvorschrift bestimmt nach § 19g Abs. 5 Satz 2 WHG diejenigen Stoffe näher, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern (sogenannte wassergefährdende Stoffe), und stuft sie entsprechend ihrer Gefährlichkeit aufgrund der physikalischen, chemischen und biologischen Stoffeigenschaften in Wassergefährdungsklassen (kurz WGK) ein.

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