Link zum Rechtstext | UAG-Beleihungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Beleihung der Zulassungsstelle nach dem Umweltauditgesetz vom 18. Dezember 1995 |
Kerninhalte | Die im Handelsregister eingetragene DAU (Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter) wird mit den Aufgaben der Zulassungsstelle nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung beliehen. Die Zulassungsstelle hat ihren Sitz in Bonn. Die Beleihung umfaßt auch die Zusammenarbeit mit anderen Zulassungs- und Aufsichtsstellen sowie den für die Führung von Standortregistern zuständigen Stellen. |
Tags | UAGBVO; UAGBeleihV; UAGBeleihVO; UAGBlV; UAGBlVO; UAGBeleihungsV; UAGBeleihungsVO; UAG-BeleihVO; UAG-BlV; UAG-BlVO; UAG-BeleihungsV; UAG-BeleihungsVO |