Link zum Rechtstext | Gefahrgutkontrollverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen |
Kerninhalte | Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Kontrollen von Gefahrguttransporten durch die nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter zuständigen Behörden auf der Straße, die mit Fahrzeugen durchgeführt werden, die am Straßenverkehr teilnehmen oder aus einem Drittland in Deutschland einfahren, sowie für Kontrollen in den Unternehmen. |