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Link zum Rechtstext

Gefahrgutkontrollverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen

Kerninhalte

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Kontrollen von Gefahrguttransporten durch die nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter zuständigen Behörden auf der Straße, die mit Fahrzeugen durchgeführt werden, die am Straßenverkehr teilnehmen oder aus einem Drittland in Deutschland einfahren, sowie für Kontrollen in den Unternehmen.

 

 

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