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Link zum Rechtstext

Naturschutzgebietsbefahrensverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in bestimmten Naturschutzgebieten

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt das Befahren der Bundeswasserstraßen in den genannten Naturschutzgebieten (Lagepläne 1 mit 10).

Sie gilt nicht für bei der Dienstausübung verwendete Wasserfahrzeuge der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Wasserschutzpolizei, des Zolls, der Bundespolizei, der Fischereiaufsicht und der Wasserwirtschaftsverwaltung.

 

 

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