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Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Grundsätze der Prävention (Ausgabe Okotber 2005) |
Kerninhalte |
Diese berufsgenossenschaftliche Regel konkretisiert und erläutert die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1).
Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte; sie gelten auch
-> für Unternehmer und Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, ohne einem Unfallversicherungsträger anzugehören;
-> soweit in dem oder für das Unternehmen Versicherte tätig werden, für die ein Unfallversicherungsträger zuständig ist. |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/bgr/a1_ges.htm |
URL-Adresse |
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgra1.pdf |