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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz (Ausgabe Januar 2012)

Link zum RechtstextBekGS 409

Kerninhalte

Diese Bekanntmachung wurde neu gefasst. Sie enthält im Wesentlichen einen Fragen-Antworten-Katalog zu den Informationen, die durch REACH neu erhoben und über das Sicherheitsdatenblatt kommuniziert werden.

Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt (eSDB) enthält gemäß der Bekanntmachung folgende zusätzliche oder erweiterte Inhalte:
-> Registrierungsnummer für Stoffe (Abschnitt 1.1)
-> Registrierte Stoffe in Gemischen (Abschnitt 3.2)
-> Bezeichnung/Link zum Rechtstext der (identifizierten) Verwendung (Abschnitt 1.2)
-> Verwendungen, von denen der Lieferant abrät (Abschnitt 1.2)
-> Expositionsgrenzwerte Gesundheit (DNEL und DMEL) und Umwelt (PNEC) (Abschnitt 8.1)
-> Schutzmaßnahmen (Abschnitt 8.2)
-> Zulassung, Beschränkungen (Abschnitt 15.1)
-> Expositionsszenarien (Anhang)

Unter Pkt. 3 der Neufassung wird die Verbindlichkeit der neuen DNEL/DMEL (Derived No Effect Level/Derived Minimum Effect Level) Grenzwerte klargestellt. Verbindlich bleiben nach wie vor die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), die auch einzuhalten sind, wenn die DNEL/DMEL Werte höher gesetzt sein sollten. Sind die neuen Grenzwerte niedriger gefasst, sollte der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) informiert werden, damit dieser den AGW überprüft. Gibt es keinen AGW, aber einen DNEL, sollte dieser als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden.

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