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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen (Ausgabe April 1990)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für das Anbringen, Ändern, Instandhalten und Abnehmen elektrischer Betriebsmittel an Freileitungen, Oberleitungsanlagen sowie Masten und für den Einsatz von Leitungsfahrzeugen auf Freileitungen.

URL-Adresse

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/d32.pdf

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/recht/arbeitss/uvv/bgvd/d32_ges.htm


 

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