Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten |
Kerninhalte |
Die TRGS 519 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallbeseitigung. Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen gilt die TRGS 517. |
URL-Adresse |
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-519.pdf?__blob=publicationFile&v=3 |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/t_regeln/trgs/trgs500/519_ges.htm |
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