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Link zum Rechtstext

Mess- und Eichverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung vom 11. Dezember 2014

Kerninhalte

Die neue MessEV, die die bisherige Eichordnung ablöst, dient zur Umsetzung des neuen Eichgesetzes, das im Wesentlichen am 1. Januar 2015 in Kraft tritt.

Sie enthält Regelungen über

  • das einheitliche Inverkehrbringen von Messgeräten, die für geschäftliche oder amtliche Zwecke oder für Messungen im öffentlichen Interesse bestimmt sind, 
  • das Verwenden von Messgeräten - einschließlich der Eichung, 
  • die Anforderungen an Fertigpackungen und die metrologische Überwachung.
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