Link zum Rechtstext | Chemikalien-Übergangsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Übergangsmaßnahmen für die chemikalienrechtliche Anmeldung von Stoffen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vom 18. Februar 1992 |
Kerninhalte | Diese Verordnung enthält Übergangsvorschriften für die Anmeldung und das Inverkehrbringen von Stoffen, die bereits vor dem 3. Oktober 1990 erstmals in den Verkehr gebracht worden sind. |