Link zum Rechtstext | UAG-Gebührenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Für Amtshandlungen der Zulassungsstelle und der Widerspruchsbehörde aufgrund des Umweltauditgesetzes werden Gebühren nach Maßgabe des anliegenden Gebührenverzeichnisses erhoben. Auslagen sind nach den Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes zu ersetzen. Die Auslagen für die Prüfer zur Durchführung der mündlichen Prüfung sowie Aufwendungen für Telekommunikationsdienstleistungen sind mit der Gebühr abgegolten. |