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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21. Dezember 2000

Link zum RechtstextTzBfG

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.

Es ist aushangpflichtig und allen Beschäftigten zugänglich zu machen.

 

 

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