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Link zum Rechtstext

Grundstoffüberwachungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können vom 11. März 2008

Kerninhalte

Dieses Gesetz enthält das Verbot, einen Grundstoff, der zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden soll, zu besitzen, herzustellen, mit ihm Handel zu treiben, ihn, ohne Handel zu treiben, einzuführen, auszuführen, durch den oder im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu befördern, zu veräußern, abzugeben oder in sonstiger Weise einem anderen die Möglichkeit zu eröffnen, die tatsächliche Verfügung über ihn zu erlangen, zu erwerben oder sich in sonstiger Weise zu verschaffen.

Es regelt zudem die Zuständigkeit und Zusammenarbeit der Behörden sowie die Befugnisse der für die Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen zuständigen Behörden oder beauftragten Personen.

 

 

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