Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

Version 1 Next »

Link zum Rechtstext

Anlaufbedingungsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über das Anlaufen der inneren Gewässer der Bundesrepublik Deutschland aus Seegebieten seewärts der Grenze des deutschen Küstenmeeres und das Auslaufen

Kerninhalte

Diese Verordnung normiert die Verpflichtung von Schiffen, die aus Seegebieten seewärts der Grenze des deutschen Küstenmeeres kommend die inneren deutschen Gewässer anlaufen, aus diesen auslaufen oder in diesen verkehren, die in der Anlage genannten Bedingungen für das An- und Auslaufen zur Verhütung, Entdeckung, Überwachung und Verringerung von Verschmutzungen der Meeresumwelt durch Schiffe sowie zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs und zur Verhütung von Unfällen einzuhalten.

Sie gilt unter anderem nicht für Schiffe, die zu hoheitlichen Zwecken eingesetzt sind und nicht Handelszwecken dienen, für Schiffe im Lotsenversetzdienst und für Sportfahrzeuge, die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind und deren Rumpflänge 45 Meter nicht übersteigt.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/gefahr.gut/see/anlbv_ges.htm

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bundesministerium der Justiz

URL-Adresse

http://www.gesetze-im-internet.de/anlbv_2004/


 

  • No labels