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Link zum Rechtstext

Bundesartenschutzverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten in der Fassung vom 16. Februar 2005

Kerninhalte

Die Verordnung listet geschützte Tier- und Pflanzenarten. Dabei ist es bezüglich wild lebender Tiere verboten, ihnen nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten.

Weiter werden Regelungen zur Haltung und Zucht definiert.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/natursch/artsv_ges.htm

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bundesministerium der Justiz

URL-Adresse

http://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/


 

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