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Link zum Rechtstext

Brandenburgisches Naturschutzgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg

Kerninhalte

Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass

  • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  • die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

    auf Dauer gesichert sind (Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege).

 

 

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